Mittwoch, 12. April 2006

Juristenpoesie

K geht zu V und möchte ein B. V hat keine B's mehr, bietet K stattdessen aber ein M zum S an. Dankend nimmt K an. Auf dem Rückweg von V zu H übersieht K ein S und fährt gegen einen B. Das M ist karpott. Hat K gegenüber V Anspruch auf S aus §123(2) BGB? Oder darf V stattdessen sogar K vor G zerren und ihm H aus §321(1)S.2 vorwerfen? Kann es sein, dass mich R irgendwie matschig im K macht? STOOOOOOOOOOOOOOOOOOOORCK!!!!!

Gerade läuft: WirtschaftsR

2 Kommentar/e:

Anonym hat gesagt…

Hey du!
Wer ich?
Ja, du! Willst du ein O kaufen?
EIN O?!
Pschscht!! Genau!
Hab ich denn dann auch Anspruch auf ein X?
u.U.

Unknown hat gesagt…

Sehr gut ^^ Bei uns heißen die immer "Verkäufer Listig" oder "Spediteur Sparsam" =P

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